Die Mitglieder der verwaltungsrechtlichen Abteilung und die von der Justizkommission des Grossen Rates ernannten ausserordentlichen Richterinnen und Richter bilden unter dem Vorsitz der Abteilungspräsidentin oder des Abteilungspräsidenten die Abteilungskonferenz.
Die Abteilungskonferenz ist zuständig für die Wahrung der Einheit der Rechtsprechung und die Beschlussfassung über organisatorische und personelle Belange der Abteilung sowie den Erlass der erforderlichen Praxisfestlegungen und Weisungen. Sie bezeichnet die in Fällen der französischsprachigen Abteilung ordentlicherweise mitwirkenden Mitglieder. Ihre Aufgaben und Befugnisse richten sich im Übrigen nach dem Organisationsreglement des Verwaltungsgerichts.
Für Entscheide, welche auch die Abteilung für französischsprachige Geschäfte betreffen, werden die Richterinnen und Richter dieser Abteilung beigezogen (erweiterte Abteilungskonferenz).