Die Staatsanwaltschaft ist Untersuchungs- und Anklagebehörde in allen Strafsachen eidgenössischen und kantonalen Rechts, für die der Kanton Bern sachlich und örtlich zuständig ist und welche die Verfolgung von Erwachsenen, Jugendlichen und juristischen Personen betreffen.
Sie ist in diesem Bereich Ansprechpartnerin der gesetzgebenden, der ausführenden und der richterlichen Gewalt des Kantons Bern sowie von Behörden und Organisationen anderer Kantone, des Bundes und des Auslands.
Bei Jugendlichen ist sie zudem Vollzugsbehörde im Sinne von Artikel 42 der Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung vom 20. März 2009 (Jugendstrafprozessordnung, JStPO)[2].
Wo in diesem Reglement von leitenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälten die Rede ist, gelten die Bestimmungen auch für die leitenden Jugendanwältinnen und Jugendanwälte.
Wo in diesem Reglement von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten die Rede ist, gelten die Bestimmungen auch für die Jugendanwältinnen und Jugendanwälte.
Wo in diesem Reglement von Assistenzstaatsanwältinnen und Assistenzstaatsanwälten die Rede ist, gelten die Bestimmungen auch für die Assistenzjugendanwältinnen und Assistenzjugendanwälte. *