Das kantonale Angebot für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf umfasst stationäre und ambulante Leistungen.
Der Regierungsrat überprüft das kantonale Angebot periodisch aufgrund der Angebots- und Kostenplanung der Direktion für Inneres und Justiz.
Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt durch Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer aufgrund eines Leistungsvertrags gemäss Artikel 15 KFSG.