Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (Kataster) umfasst *
- die vom Bundesrecht bezeichneten Geobasisdaten, die im Anhang 1 der Kantonalen Geoinformationsverordnung vom 11. November 2015 (KGeoIV)[2] aufgelistet sind,
- die eigentümerverbindlichen Geobasisdaten des kantonalen Rechts, die Anhang 2 KGeoIV als Gegenstand des Katasters bezeichnet.