Der digitale Leitungskataster umfasst die Leitungen für Wasser, Abwasser inkl. Strassenentwässerung, Elektrizität, Fernwärme, Gas, Tele- und Kabelkommunikation (Art. 49 Abs. 2 KGeoIG) auf dem gesamten Gemeindegebiet.
Die Gemeinde kann mit Zustimmung des Amtes für Geoinformation kommunale Erweiterungen des Inhalts des Leitungskatasters vorschreiben.