Für die geistliche Betreuung der Jüdischen Gemeinde Bern und der Israelitischen Gemeinde Biel richtet der Kanton der Jüdischen Gemeinde Bern einen Kantonsbeitrag zur Finanzierung des Gehalts einer Vollzeitstelle für eine jüdische Geistliche oder einen jüdischen Geistlichen (Rabbinerin, Rabbiner) aus.
Der Kantonsbeitrag nach Absatz 1 entspricht dem Gehalt einer kantonalen Stelle in der Gehaltsklasse 23 und den entsprechenden individuellen Gehaltsstufen der angestellten Rabbinerin oder des angestellten Rabbiners sowie den Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitgebers.
Beschäftigt die Jüdische Gemeinde Bern bloss eine teilzeitlich angestellte Rabbinerin oder einen teilzeitlich angestellten Rabbiner, reduziert sich der Kantonsbeitrag entsprechend.