Diese Verordnung regelt
- die Kilometerentschädigung für Schülertransporte,
- die Berichterstattung und das Controlling,
- die Gebühr für die Mahlzeiten,
- den Zuschlag für Psychomotorik, Logopädie und abteilungsweisen Unterricht,
- die Klassengrösse und die Höhe der Pauschalen für Förderlektionen, allgemeine Betriebskosten und Infrastrukturkosten für die Abgeltung der Kosten der besonderen Volksschulen,
- die Ausgabenbewilligung.