Die Gebühr für die Promotion beträgt
- an der Theologischen Fakultät 400 Franken,
- an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät 600 Franken,
- an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät 300 Franken,
- an der Medizinischen Fakultät 500 Franken,
- an der Veterinärmedizinischen Fakultät (Vetsuisse) 500 Franken,
- an der Philosophisch-Historischen Fakultät 300 Franken,
- an der Philosophisch-Humanwissenschaftlichen Fakultät 300 Franken,
- an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät 400 Franken.
An den Graduate Schools sowie im strukturierten Doktorat richtet sich die Gebühr für die Promotion grundsätzlich nach der Fakultät, an welcher die Doktorandin oder der Doktorand immatrikuliert ist. Vorbehalten bleiben Absatz 3 und 4.
An der Graduate School for Cellular and Biomedical Sciences (GCB) sowie an der Graduate School for Health Sciences beträgt die Gebühr für die Promotion 500 Franken.
Beim strukturierten Doktorat für die Promotion zum Doctor Administrationis Rei Publicae (Dr. admin. publ.) beträgt die Gebühr 600 Franken.