Diese Vereinbarung regelt den Beitrag der Vereinbarungskantone an die Unterrichtskosten im Bereich der nachobligatorischen Ausbildung, einschliesslich der Übergangsangebote, mit Ausnahme der höheren Berufsbildung, der Universitäten, der Fachhochschulen und der Pädagogischen Hochschulen.
Die Vereinbarung trägt somit dazu bei,
- im BEJUNE-Raum eine grosse Auswahl an Ausbildungsmöglichkeiten anzubieten,
- den Personen in Ausbildung zu erlauben, die Einrichtungen der Vereinbarungskantone zu besuchen ohne dadurch benachteiligt zu werden,
- den Vereinbarungskantonen zu ermöglichen, ihre Einrichtungen auf optimale Weise zu nutzen,
- die Personen in Ausbildung gleichmässig zu verteilen,
- sich auf neue Ausbildungen zu einigen und die interkantonale Zusammenarbeit zu stärken,
- die Beiträge an Unterrichtskosten sowie deren Berechnung und Erhebung zu vereinheitlichen.
Zwei Vereinbarungskantone können Bestimmungen erlassen, die von denen dieser Vereinbarung abweichen.