Dieses Gesetz bezweckt,
- die kulturelle Nähe des französischsprachigen Kantonsteils zur Westschweiz zu sichern,
- die Partnerschaft des Kantons Bern mit der französischsprachigen Schweiz in den Ausbildungen auf Fachhochschulstufe aufrechtzuerhalten,
- die wirtschaftliche Dynamik des französischsprachigen Teils des Kantons Bern zu fördern, indem es allen französischsprachigen Ausbildungen auf Fachhochschulstufe die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten bietet,
- die betroffenen Fachhochschulen in die Lage zu versetzen, die ihnen vom Bund übertragenen neuen Aufgaben zu erfüllen und insbesondere den wirtschaftlichen Kriterien zu genügen, die der Bund festgelegt hat.