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559.14

Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen

vom 04.06.2008 (Stand 12.03.2014)

Präambel

Der Grosse Rat des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung[1],

auf Antrag des Regierungsrates,

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Bern tritt dem unter der BSG-Nummer 559.14-1 veröffentlichten Konkordat vom 15. November 2007 über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen bei.

Art. 2

Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen des Konkordats zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen handelt.

Art. 3

Der Grosse Rat ist zuständig, das Konkordat gemäss Artikel 16 zu kündigen.

Art. 4

Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung. Er ist in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen.

Egress

Bern, 4. Juni 2008

Im Namen des Grossen Rates

Die Präsidentin: Loosli-Amstutz

Der Staatsschreiber: Nuspliger

08-130

Änderungstabelle - nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
04.06.2008 01.01.2010 Erlass Erstfassung 08-130

Änderungstabelle - nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 04.06.2008 01.01.2010 Erstfassung 08-130