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669.791

Verordnung über die Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehalts der Vereinigten Staaten von Amerika

(VRV-USA)

vom 18.10.2000 (Stand 01.01.2001)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Bern,

in Ausführung der eidgenössischen Verordnung vom 15. Juni 1998 zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996[1],

auf Antrag der Finanzdirektion,

beschliesst:

Art. 1 Rückzahlung und Verrechnung

Der zusätzliche Steuerrückbehalt USA wird der berechtigten Person von der kantonalen Steuerverwaltung zurückbezahlt.

Bei Ausständen von Kantons- und Gemeindesteuern kann mit diesen verrechnet werden.

Art. 2 Antrag

Die Rückerstattung ist von der berechtigten Person auf einem besonderen Formular (Ergänzungsblatt USA) zu beantragen. Das Formular ist zusammen mit den entsprechenden Belegen bei der kantonalen Steuerverwaltung einzureichen.

Das Antragsformular kann bei der kantonalen Steuerverwaltung bezogen werden.

Art. 3 Organisation und Verfahren

Die Bestimmungen der Verordnung vom 18. Oktober 2000 über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV)[2] finden sinngemäss Anwendung.

Art. 4 Aufhebung eines Erlasses

Die Verordnung vom 17. Juni 1952 über die Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehalts Vereinigte Staaten von Amerika (BSG 669.791) wird aufgehoben.

Art. 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.

Egress

Bern, 18. Oktober 2000

Im Namen des Regierungsates

Die Präsidentin: Andres

Der Staatsschreiber: Nuspliger

Von der Eidgenösschischen Steuerverwaltung, Abteilung Rückerstattung, genehmigt am 12. Dezember 2000.

00-105

Änderungstabelle - nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
18.10.2000 01.01.2001 Erlass Erstfassung 00-105

Änderungstabelle - nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 18.10.2000 01.01.2001 Erstfassung 00-105
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