Der zusätzliche Steuerrückbehalt USA wird der berechtigten Person von der kantonalen Steuerverwaltung zurückbezahlt.
Bei Ausständen von Kantons- und Gemeindesteuern kann mit diesen verrechnet werden.
669.791
in Ausführung der eidgenössischen Verordnung vom 15. Juni 1998 zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996[1],
auf Antrag der Finanzdirektion,
Der zusätzliche Steuerrückbehalt USA wird der berechtigten Person von der kantonalen Steuerverwaltung zurückbezahlt.
Bei Ausständen von Kantons- und Gemeindesteuern kann mit diesen verrechnet werden.
Die Rückerstattung ist von der berechtigten Person auf einem besonderen Formular (Ergänzungsblatt USA) zu beantragen. Das Formular ist zusammen mit den entsprechenden Belegen bei der kantonalen Steuerverwaltung einzureichen.
Das Antragsformular kann bei der kantonalen Steuerverwaltung bezogen werden.
Die Bestimmungen der Verordnung vom 18. Oktober 2000 über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV)[2] finden sinngemäss Anwendung.
Die Verordnung vom 17. Juni 1952 über die Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehalts Vereinigte Staaten von Amerika (BSG 669.791) wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.
Im Namen des Regierungsates
Die Präsidentin: Andres
Der Staatsschreiber: Nuspliger
Von der Eidgenösschischen Steuerverwaltung, Abteilung Rückerstattung, genehmigt am 12. Dezember 2000.
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | BAG-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 18.10.2000 | 01.01.2001 | Erlass | Erstfassung | 00-105 |
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | BAG-Fundstelle |
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| Erlass | 18.10.2000 | 01.01.2001 | Erstfassung | 00-105 |