Dieses Gesetz regelt
- den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Vereinbarung vom 15. November 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)[1],
- die Einführung der IVöB im Kanton Bern.
Es bezweckt nachhaltige und transparente öffentliche Beschaffungen, die Gleichbehandlung der Anbieter und die Förderung des wirksamen, fairen Wettbewerbs (Art. 2 IVöB).