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Nr.
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Gegenstand des Nachweises
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Verpflichtete Anbieter
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Inhalt des Nachweises
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Form des Nachweises
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Höchstalter des Nachweises
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1
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Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen
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a. Anbieter, die Gesamt- oder Normalarbeitsverträgen (GAV/NAV) unterstehen, die dem Informationssystem Allianz Bau (ISAB) angeschlossen sind.
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Bescheinigungsergebnis «Keine Informationen über aktuelle GAV-Verfehlungen» oder «GAV-Konformität ist nachgewiesen worden».
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GAV-Bescheinigung gemäss ISAB
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Datum des Angebots
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b. Anbieter, die anderen GAV/NAV unterstehen.
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Es sind keine Verstösse oder nur leichte Verstösse gegen die GAV/NAV bekannt.
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Bestätigungen der zuständigen paritätischen Berufskommissionen
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1 Jahr
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c. Anbieter, die keinen GAV/NAV unterstehen.
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Einhalten der Arbeitsschutzbestimmungen und der im Inland massgeblichen Arbeitsbedingungen.
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Selbstdeklaration auf dem Formular der ZKB
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Datum des Angebots
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2
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Sozialversicherungsbeiträge
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Alle Anbieter
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Keine ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge einschliesslich der vom Lohn abgezogenen Arbeitnehmeranteile.
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Bestätigungen: 1. der AHV-Ausgleichskasse (AHV-, IV-, EO- und ALV-Beiträge), 2. der Pensionskasse (BVG-Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer).
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1 Jahr
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3
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Steuerpflicht einschliesslich Mehrwertsteuerpflicht
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Alle Anbieter
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Keine fälligen Steuerforderungen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden.
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Bestätigungen: 1. der Steuerbehörde am Geschäftssitz, 2. der für die Mehrwertsteuer zuständigen Bundesbehörde.
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1 Jahr
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4
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Finanzielle Stabilität
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Alle Anbieter
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Kein laufendes Pfändungs- oder Konkursverfahren und keine nicht verjährten Verlustscheine.
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Auszug aus dem Betreibungsregister
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1 Jahr
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5
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Keine Schwarzarbeit
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Alle Anbieter
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Einhalten der Melde- und Bewilligungspflichten nach dem Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, BGSA).
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1. Selbstdeklaration auf dem Formular der ZKB, 2. der Anbieter ist auf der Liste der rechtskräftig sanktionierten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gemäss Art. 13 BGSA des Staatssekretariates für Wirtschaft (www.seco.admin.ch) nicht verzeichnet.
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Datum des Angebots
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6
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Lohngleichheit für Frauen und Männer
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a. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die gemäss Art. 13a und 13b des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet sind
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Die Lohngleichheit ist gewährleistet. Bei einer Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard Analyse-Tool des Bundes «Logib» darf die Analyse nicht ergeben, dass der Grenzwert überschritten ist. *
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1. Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13a ff. GlG und 2. wenn gemäss Art. 13d GlG die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse erforderlich ist, der Bericht der unabhängigen Stelle darüber; oder 3. Kontrollbestätigung einer staatlichen Stelle gemäss Art. 13b GlG, Art. 7b IVöBV oder Art. 7c Abs. 2 IVöBV. *
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Gemäss Art. 13a Abs. 2 und 3 GlG bzw. Art. 13b Bst. c GlG
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b. Andere Anbieter
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Die Lohngleichheit ist gewährleistet.
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Selbstdeklaration auf dem Formular der ZKB
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Datum des Angebots
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7
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Weitere gesetzliche Teilnahmevoraussetzungen oder Verpflichtungen des Anbieters
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Alle Anbieter
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Gemäss dem Selbstdeklarationsformular der ZKB
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Selbstdeklaration auf dem Formular der ZKB
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Datum des Angebots
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