Die Energieversorgung umfasst Gewinnung, Umwandlung, Lagerung, Bereitstellung, Transport, Übertragung und Verteilung von Energieträgern und Energie für Gebäude und Anlagen.
Als Energieversorgungsunternehmen gelten Unternehmen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts, die den Zweck verfolgen, Energieträger und Energie zu gewinnen, umzuwandeln, zu lagern, bereitzustellen, zu transportieren, zu übertragen oder zu verteilen.
Unter leitungsgebundener Energie wird die über ein Elektrizitäts-, Fernwärme-, Fernkälte- oder Gasverteilnetz transportierte Energie verstanden.
Als erneuerbare Energie gelten die Wasserkraft, die Sonnenenergie, die Geothermie, die Umgebungswärme, die Windenergie und die Energie aus Biomasse und aus Abfällen aus Biomasse.
Als Grossverbraucher gelten Energieverbraucher mit einem Wärmeverbrauch von mehr als 5 Gigawattstunden oder einem Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0,5 Gigawattstunden pro Verbrauchsstätte und pro Jahr.
Als Gemeinden gelten die Einwohnergemeinden und die gemischten Gemeinden im Sinne des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (GG).