Dieses Dekret regelt die Einschränkungen der Schifffahrt auf bestimmten bernischen Gewässern sowie die Bewilligungspflicht für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Ausübung der Schifffahrt. *
Es regelt die Einschränkungen der Schifffahrt auf bernischen Gewässern zur Bekämpfung der Verbreitung von aquatischer Neobiota. *