Die Bevölkerung wird vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens geschützt.
Als Rauchen gilt der Konsum von Tabakprodukten und pflanzlichen Rauchprodukten mittels eines Verbrennungsprozesses. *
Dem Rauchen gleichgestellt ist der Konsum von erhitzten Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten im Sinne von Artikel 14c Absatz 3 des Gesetzes vom 4. November 1992 über Handel und Gewerbe (HGG)[2]. *