Beitragsgesuche sind vor Baubeginn oder vor der Anschaffung mit den erforderlichen Unterlagen bei der ASP schriftlich einzureichen. *
Die ASP beurteilt die Gesuche in der Reihenfolge ihres Eintreffens. *
Sie gewährt die Beiträge bei Vorliegen der Voraussetzungen nach der Prioritätenordnung der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion im Rahmen der vorhandenen Budgetmittel. *
Sie eröffnet den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern die von Bund und Kanton zugesicherten Beiträge schriftlich. *
Die Beitragsempfängerin oder der Beitragsempfänger hat binnen 30 Tagen nach Mitteilung der Zusicherung schriftlich zu erklären, dass sie oder er die an die Beitragsleistung geknüpften Bedingungen und Anlagen anerkennt. *
An die Kosten von Arbeiten und Werken, die ohne Bewilligung angefangen oder erstellt wurden, werden keine Beiträge gewährt. *