Das Gesetz vollzieht und ergänzt die Jagdgesetzgebung des Bundes.
Es verfolgt die Ziele,
- durch die Jagd eine nachhaltige Nutzung des Wildes zu gewährleisten und naturnah strukturierte Bestände zu fördern,
- die Artenvielfalt und die Lebensräume der einheimischen und ziehenden Wildtiere zu erhalten und bedrohte Arten zu schützen,
- auf die Ausübung von Freizeitaktivitäten insoweit Einfluss zu nehmen, als die Bedürfnisse der Wildtiere zu berücksichtigen sind,
- die von Wildtieren verursachten Schäden auf ein tragbares Mass zu begrenzen,
- eine attraktive und weidgerechte Patentjagd mit einer starken Eigenverantwortung der Jägerinnen und Jäger zu fördern,
- die Zusammenarbeit von Jagd, Wald- und Landwirtschaft, Tourismus und Sport, Schutzorganisationen und Behörden zu fördern.