Die Vorschriften dieses Gesetzes bezwecken,
- die natürliche Artenvielfalt und den Bestand einheimischer Fische, Krebse und Fischnährtiere sowie deren Lebensräume zu erhalten, zu verbessern oder nach Möglichkeit wiederherzustellen,
- bedrohte Arten und Rassen von Fischen und Krebsen sowie deren Lebensräume zu schützen,
- eine nachhaltige Nutzung der Fisch- und Krebsbestände zu gewährleisten,
- das Fischereiregal des Kantons zu regeln und
- die Berufs- und Angelfischerei sowie die Fischereiforschung zu fördern.