Diese Vereinbarung regelt die Ausübung der Fischerei und die Massnahmen zur fischereilichen Bewirtschaftung im interkantonalen Abschnitt der Birs, d. h. im Abschnitt zwischen der Staumauer am oberen Ende der Klus von Court (Landeskoordinaten 2593031/1232864) bis La Roche Saint-Jean (Kantonsgrenze zwischen den Kantonen Bern und Jura, Landeskoordinaten 2596345/1240270).
Sie regelt auch die Fischereipatentpreise für Personen mit Wohnsitz in den Kantonen Bern und Jura.