Tabakprodukte sind Erzeugnisse, die aus Blattteilen oder Rippenstücken der Tabakpflanze bestehen oder solche enthalten und zum Rauchen, Inhalieren nach dem Erhitzen, oralen Gebrauch oder Schnupfen bestimmt sind.
Pflanzliche Rauchprodukte sind pflanzliche Erzeugnisse ohne Tabak, die mittels eines Verbrennungsprozesses konsumiert werden.
Elektronische Zigaretten sind Geräte, die ohne Tabak verwendet werden und mit denen die Emissionen einer erhitzten Flüssigkeit mit oder ohne Nikotin inhaliert werden können. Als elektronische Zigarette gilt auch das Nachfüllmaterial für diese Geräte.
Der Regierungsrat kann Produkte den elektronischen Zigaretten gemäss Absatz 3 durch Verordnung gleichstellen, wenn sie von den Wirkungen her mit diesen vergleichbar sind.