Dieses Gesetz ordnet die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit alkoholischen Getränken.
Einschränkungen sind insbesondere zulässig für
- die Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs,
- den Schutz der Gesundheit,
- den Jugendschutz,
- den Konsumentenschutz,
- die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung,
- den Schutz der Nachbarschaft vor übermässigen Einwirkungen sowie
- den Schutz der Würde der angestellten Frauen und Männer.