Der Kanton Bern tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 20. Mai 2019 betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020)[2] bei.
945.3
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020)
Präambel
gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung (KV)[1],
auf Antrag des Regierungsrates,
Art. 1
Art. 2
Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.
Art. 3
Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung gemäss Artikel 7 Absatz 1 zu kündigen.
Art. 4
Der Grossratsbeschluss vom 4. September 2002 betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien (BSG 945.3) wird aufgehoben.
Art. 5
Dieser Beschluss tritt am 1. September 2020 in Kraft.
Art. 6
Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.
Egress
Im Namen des Grossen Rates
Der Präsident: Zaugg-Graf
Der Generalsekretär: Trees
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates vom 12. August 2020
Der Regierungsrat stellt fest, dass vom Referendumsrecht zum Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) innerhalb der festgesetzten Frist kein Gebrauch gemacht worden ist.
Der Grossratsbeschluss ist in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen.
Für getreuen Protokollauszug
Der Staatsschreiber: Auer
Änderungstabelle - nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | BAG-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 10.03.2020 | 01.09.2020 | Erlass | Erstfassung | 20-078 |
Änderungstabelle - nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | BAG-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 10.03.2020 | 01.09.2020 | Erstfassung | 20-078 |