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100.1

Beschluss betreffend Bestimmung der basellandschaftlichen Kantonsfarbe

Vom 02.02.1836 (Stand 02.02.1836)

Präambel

Auf den Antrag des Regierungsrates, infolge der vom h. Vorort verlangten Eingabe der basellandschaftlichen Standesfarbe zuhanden der eidgenössischen Militäraufsichtsbehörde, beschloss der Landrat in seiner Sitzung vom 2. Februar 1836: Es wird die bereits angenommene weiss und rote Standesfarbe als solche genehmigt.

Egress

GS 2.646

Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum

Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
02.02.1836 02.02.1836 Erlass Erstfassung GS 2.646

Änderungstabelle - Nach Paragraf

Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 02.02.1836 02.02.1836 Erstfassung GS 2.646