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100.11

Regierungsratsbeschluss betreffend die Bezeichnung des amtlichen Kantonswappens

Vom 09.03.1948 (Stand 09.03.1948)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, im Hinblick darauf, dass eine Beschreibung des amtlichen Kantonswappens fehlt, auf Antrag der Landeskanzlei, beschliesst:

Anhänge

Art. 1

Das Kantonswappen besteht aus einem vom Standpunkt des Beschauers aus betrachtet sich nach rechts wendenden roten Bischofstab mit sieben Krabben am gebogenen Knauf. Der Stab liegt auf silbernem Grund und ist schwarz eingefasst.

Egress

GS –

Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum

Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
09.03.1948 09.03.1948 Erlass Erstfassung GS –

Änderungstabelle - Nach Paragraf

Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 09.03.1948 09.03.1948 Erstfassung GS –