Die chronologische Gesetzessammlung ist die Sammlung des kantonalen Rechts, welche neue Erlasse, Erlassänderungen und -aufhebungen in zeitlicher Abfolge geordnet aufführt.
In die chronologische Gesetzessammlung sind aufzunehmen:
- die Staatsverträge;
- die Verfassung;
- die Gesetze;
- die Dekrete;
- die Verordnungen;
- die Verwaltungsvereinbarungen mit allgemeinverbindlichem Inhalt.
Weitere rechtsetzende Erlasse öffentlicher Organe können in die chronologische Gesetzessammlung aufgenommen werden, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt.
Neue Erlasse, Erlassänderungen und -aufhebungen werden in der Regel im Amtsblatt durch Verweis auf die chronologische Gesetzessammlung veröffentlicht, sobald der Beschluss des zuständigen Organs rechtskräftig ist und das Datum des Inkrafttretens feststeht.