Diese Verordnung regelt den Vollzug des kantonalen Statistikgesetzes vom 21. Februar 2008[3] (kurz: Gesetz).
Das Amt für Daten und Statistik (kurz: Amt) ist zuständig für den Vollzug des kantonalen Statistikgesetzes sowie dieser Verordnung.
Das Amt:
- führt die statistischen Erhebungen durch;
- kann einzelne statistische Arbeiten an Dritte übertragen und stellt dabei sicher, dass der Datenschutz gewährleistet ist;
- unterstützt im Rahmen seiner personellen Kapazitäten kantonale Verwaltungsstellen bei deren statistischen Tätigkeiten.