Für den Vollzug des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer[4] und dessen Ausführungsverordnungen sind zuständig:
- das Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht als kantonale Ausländerbehörde;
- das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) als kantonale Arbeitsmarktbehörde.