Eine Person gilt als integriert, wenn sie:
- die schweizerische Rechtsordnung, insbesondere deren Grundwerte, respektiert;
- die deutsche Sprache in einem Ausmass beherrscht, dass sie in der Lage ist, selbständig in den Angelegenheiten des täglichen Lebens zu handeln;
- sich mit den hiesigen gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen auseinandersetzt;
- befähigt ist, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzunehmen.