Diese Verordnung legt die Rahmenbedingungen für ein wirksames und vorausschauendes Risikomanagement in der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft fest.
Sie bildet die verbindliche Grundlage für die Ausgestaltung, Umsetzung, Überprüfung (Controlling) und Verbesserung des Risikomanagements.
Sie regelt die Begriffe, die Ziele und Massnahmen, den Geltungsbereich, die Grundsätze und die Organisation des Risikomanagements.
Weiterführende Bestimmungen zur Umsetzung und zum Betrieb des Risikomanagements im Sinne dieser Verordnung werden in Richtlinien festgelegt, die durch die Finanz- und Kirchendirektion ausgearbeitet und bei Bedarf aktualisiert werden.