Die Beschaffung, Bereitstellung und das Management von Informatikmitteln und IT-Services in den Bereichen IT-Arbeitsplatz, IT-Infrastruktur und zentrale Fachanwendungen (ohne Geographische Informationssysteme) erfolgen durch die Zentrale Informatik.
Für die kantonale Verwaltung und die Gerichte besteht eine Nutzungspflicht der zentralen IT-Services.
Die interne Leistungserbringung fokussiert auf Informatikmittel und IT-Services, die einen unmittelbaren und wesentlichen Beitrag zur Digitalisierung von verwaltungsspezifischen Geschäftsprozessen leisten.
IT-Services, die branchen- und organisationsunabhängig sind, werden extern bezogen, sofern Wirtschaftlichkeits-, Sicherheits-, Datenschutz- und Risikoüberlegungen nicht dagegen sprechen.