Die Bewertungskommission besteht aus dem Präsidium und 8 Mitgliedern. *
Das Kommissionspräsidium wird durch die Fachbereichsleitung Honorierungssystem des Personalamts wahrgenommen, bei deren Abwesenheit durch deren Stellvertretung. Es hat bei Abstimmungen über die Empfehlungen an den Regierungsrat lediglich beratende Stimme. *
4 Mitglieder der Kommission werden vom Regierungsrat als Arbeitgebendenvertretung gewählt.
4 Mitglieder bilden die Arbeitnehmendenvertretung. Der Regierungsrat wählt diese aus den ihm von der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände und dem Kreis der Mitarbeitenden unterbreiteten Vorschlägen. Er berücksichtigt dabei die Grösse der einzelnen Verbände. *
Wählbar sind nur Mitarbeitende des Kantons Basel-Landschaft.
Der Regierungsrat achtet darauf, dass die Funktionsbereiche und die Geschlechter auf Arbeitgebenden- und Arbeitnehmendenseite möglichst gut vertreten sind. Insbesondere sollen der Funktionsbereich 2 (handwerklich-technische und hauswirtschaftliche Funktionen). der Funktionsbereich 3 (Gesundheit und Soziales), der Funktionsbereich 4 (Bildungswesen) und der Funktionsbereich 6 (Polizei) vertreten sein. Das Kommissionspräsidium vertritt den Funktionsbereich 1 (administrative Funktionen). *
Tritt ein Kommissionsmitglied zurück oder endet das Arbeitsverhältnis beim Kanton Basel-Landschaft während der Amtszeit, so ist es zu ersetzen.
Der Regierungsrat kann für die Mitglieder Stellvertretungen wählen. Sie vertreten die Mitglieder im Verhinderungsfall an den Kommissionssitzungen. *