Die Fachstelle fördert die Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen und setzt sich ein für die Beseitigung jeglicher Form direkter und indirekter Diskriminierung und geschlechtsspezifischer Gewalt.
Sie hat namentlich folgende Aufgaben:
- Sie überprüft kantonale Erlasse und Massnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit § 8 der Kantonsverfassung, mit Art. 8 Abs. 3 der Bundesverfassung, mit dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) vom 24. März 1995 sowie mit dem Einführungsgesetz zum Gleichstellungsgesetz (EG GlG) vom 27. November 1997.
- Sie berät Private und Behörden in Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann.
- Sie entwickelt zusammen mit den interessierten Kreisen Programme und Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann.
- Sie gibt Empfehlungen ab, erstellt und holt Gutachten und Studien ein.
- Sie stellt gleichstellungsrelevante Informationen bereit.
- Sie leistet entsprechende Öffentlichkeitsarbeit.
Sie arbeitet mit den kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Einrichtungen und Organisationen zusammen, die sinngemässe Aufgaben wahrnehmen.
Sie ist Anlaufstelle für Fragen und Anliegen aus der Öffentlichkeit, die die Gleichstellung betreffen.
Sie entwickelt zusammen mit dem Personalamt Massnahmen, die die Gleichstellung von Frau und Mann innerhalb der kantonalen Verwaltung auf allen Ebenen und Stufen fördert. In Anstellungsfragen kann die Fachstelle unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes Einblick in die Unterlagen nehmen.
Die Fachstelle berichtet regelmässig über ihre Tätigkeit.