Die Kommission Naturgefahren (kurz: Kommission) setzt sich aus 3 Vertreterinnen oder Vertretern der Gemeinden sowie aus je 1 Vertreterin oder 1 Vertreter folgender Stellen zusammen:
- Amt für Wald beider Basel,
- Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung (Ebenrain)
- Amt für Geoinformation,
- Amt für Raumplanung,
- Bauinspektorat,
- Tiefbauamt,
- Amt für Militär- und Bevölkerungsschutz,
- Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (kurz: BGV).
Der Regierungsrat wählt die Mitglieder der Kommission sowie deren Präsidium.
Die Kommission ist ermächtigt, zu speziellen Sachfragen verwaltungsexterne oder -interne Expertinnen oder Experten beizuziehen.
Das Amt für Wald beider Basel führt das Aktuariat.