Partner des Amts für Orts- und Regionalplanung sind für diese Aufgaben die Abteilungen Bildung und Personal des Generalsekretariats der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, das Amt für Volksschulen, die Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (BMH), das Amt für Daten und Statistik sowie das Hochbauamt. *
Die Klassenbildungspläne werden mit dem Visum und einem allfälligen Mitbericht des Amtes für Orts- und Regionalplanung an die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion zur Genehmigung weitergeleitet.