Diese Verordnung regelt die Gebührenerhebung für Tätigkeiten der Polizei Basel-Landschaft.
Die Gebühr ist das Entgelt für die besondere Inanspruchnahme der Polizei Basel-Landschaft oder für die mit der Erteilung von Bewilligungen verbundenen Umtriebe. *
Die normalen Auslagen sind in der Gebühr enthalten. Die besondere Abrechnung ausserordentlicher Auslagen bleibt vorbehalten.
Die Gebühren fallen unabhängig vom Ausgang des Geschäfts an.
Eine allfällige Mehrwertsteuer bleibt vorbehalten.