Die Direktionsvorsteherin oder der Direktionsvorsteher kann zur Führung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) insbesondere folgende Führungsgefässe nutzen:
- Geschäftsleitung: Direktionsvorsteherin oder -vorsteher, Generalsekretärin oder -sekretär, stellvertretende/r Generalsekretärin oder -sekretär;
- Direktionskonferenz und Kaderklausur: sämtliche Dienststellenleitenden und Abteilungsleitenden des Generalsekretariats, stellvertretende/r Generalsekretärin oder -sekretär;
- bilateraler Austausch zwischen Direktionsvorsteherin oder -vorsteher und den jeweiligen Dienststellenleitungen;
- Bildungskonferenz: Direktionsvorsteherin oder -vorsteher, Generalsekretärin oder -sekretär, stellvertretende/r Generalsekretärin oder -sekretär, Dienststellenleitenden der Dienststellen Amt für Volksschulen (AVS) und Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (BMH), Hauptabteilungsleitende der Dienststelle BMH, Leitungen der Hauptabteilungen Betrieb und Weiterbildung und Schulpsychologischer Dienst des AVS sowie die Abteilungen Bildung, Personal, Kommunikation und Recht des Generalsekretariats und Gäste bei Bedarf;
- Abstimmung dringender Geschäfte der Dienststellen mit der Direktionsvorsteherin oder -vorsteher bei Bedarf.
Die Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleiter nutzen zur Führung der Dienststelle dienststellenspezifische Führungsgefässe.