Der Jugendrat besteht aus neun durch den Regierungsrat auf Amtsperiode gewählten Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst.
Der Jugendrat setzt sich aus mindestens vier Frauen und vier Männern zusammen. Die Mitglieder des Jugendrates sind zwischen 14 und 26 Jahre alt. Eine gute Durchmischung von über und unter 20 Jahre alten Mitgliedern soll angestrebt werden.
Administrativ ist der Jugendrat der Erziehungs- und Kulturdirektion zugeordnet.
Eine Vertretung der Erziehungs- und Kulturdirektion und eine Vertretung der Gemeinden nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Jugendrates teil.
Externe oder verwaltungsinterne Fachpersonen können unter Mitteilung an den zuständigen Direktionsvorsteher oder an die Direktionsvorsteherin zu Sitzungen beigezogen werden.
Der Jugendrat regelt seine Arbeitsweise selbst.