Die Landeskanzlei besteht aus:
- der Landeskanzlei im engeren Sinn;
- dem Staatsarchiv.
147.11
gestützt auf § 15 Abs. 1 des Gesetzes vom 28. September 2017[1] über die Organisation des Regierungsrats und der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz Basel-Landschaft, RVOG BL) und § 5 Abs. 1 der Verordnung vom 19. Dezember 2017[2] zum Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz Basel-Landschaft (Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung Basel-Landschaft, RVOV BL),
Die Landeskanzlei besteht aus:
Die Landschreiberin oder der Landschreiber führt die Landeskanzlei, insbesondere mit Leistungsaufträgen und Zielvereinbarungen.
Die Stellvertretung obliegt der 2. Landschreiberin oder dem 2. Landschreiber.
Anstellungsbehörde der Mitarbeitenden der Landeskanzlei im engeren Sinn ist die Landschreiberin oder der Landschreiber.
Anstellungsbehörde der Mitarbeitenden des Staatsarchivs ist die Landschreiberin oder der Landschreiber zusammen mit der Staatsarchivarin oder dem Staatsarchivar.
Es findet jährlich ein Austausch zwischen dem für die Aufsicht über die Landeskanzlei zuständigen Mitglied des Regierungsrats und der Landschreiberin oder dem Landschreiber statt.
Das Landratspräsidium wird beigeladen.
Die Landschreiberin oder der Landschreiber legt die detaillierten finanziellen Kompetenzen und die Zeichnungsberechtigungen der Mitarbeitenden in einer Kompetenzregelung fest.
Prozesse und Aufgaben der Landeskanzlei werden digital erfasst und dokumentiert.
Die Mitarbeitenden der Landeskanzlei sind in ihrem Arbeitsbereich dafür verantwortlich:
Die Abteilungsleitungen überprüfen regelmässig die Prozesse und Inhalte, für die sie verantwortlich sind.
Die Aktenführung der Landeskanzlei wird mit einem Geschäftsverwaltungssystem (GEVER-System) sichergestellt.
Die Landeskanzlei stellt die Trennung der elektronischen Geschäftsverwaltung von Landrat und Regierungsrat durch technische und organisatorische Massnahmen sicher.
Der Landeskanzlei obliegt die Führung einer Geschäftskontrolle zu hängigen Geschäften, Eingaben und Aufträgen von Landrat und Regierungsrat.
Die Landeskanzlei verantwortet die kantonsinterne Organisation, den Betrieb und die Weiterentwicklung für die folgenden Kommunikationskanäle:
Die Landeskanzlei nimmt als Herausgeberin der systematischen und chronologischen Gesetzessammlungen folgende Aufgaben wahr:
Die Landeskanzlei nimmt als Herausgeberin des Amtsblatts die Aufgaben gemäss Verordnung zum Publikationsgesetz[4] wahr.
Die Landeskanzlei erbringt folgende Kanzleidienstleistungen:
Beglaubigungen für die Verwendung im Verkehr mit inländischen und ausländischen Behörden dürfen von den sachlich zuständigen Mitarbeitenden unterzeichnet werden. Die Landschreiberin oder der Landschreiber kann weitere Mitarbeitende der Landeskanzlei zur Unterschrift von Beglaubigungen berechtigen.
Die Landeskanzlei erbringt für den Landrat einschliesslich seiner Organe folgende Dienstleistungen:
Die Landeskanzlei erbringt für den Regierungsrat folgende Dienstleistungen:
Die Landeskanzlei erbringt hinsichtlich der Aussenbeziehungen des Kantons in Beratung und Unterstützung des Regierungsrats folgende Leistungen:
Die Landeskanzlei ist zuständig für die Abwicklung aller mit der Ausübung von politischen Rechten in Beziehung stehenden Geschäfte nach dem Gesetz über die politischen Rechte[6].
Der Landeskanzlei obliegen betreffend Wahlen und Abstimmungen folgende Aufgaben:
Die Landeskanzlei ist im Bereich der externen Kommunikation für folgende Aufgaben zuständig:
Die Landeskanzlei ist für den behördenübergreifenden Betrieb, die Weiterentwicklung und den Support eines zentralen Zugangs zu den digitalen Behördendienstleistungen des Kantons zuständig.
Die Landeskanzlei stellt folgende behördenübergreifende digitalen Dienstleistungen zur Verfügung:
Die Landeskanzlei stellt in ihrem Zuständigkeitsbereich die Vertretung der Interessen gegenüber kantonsübergreifenden Gremien sowie Gemeinden sicher.
Die Landeskanzlei berät und unterstützt die Ombudsstelle, die Aufsichtsstelle Datenschutz und die Finanzkontrolle in folgenden Bereichen:
Die Staatsarchivarin oder der Staatsarchivar führt das Staatsarchiv, insbesondere mit Leistungsaufträgen und Zielvereinbarungen.
Die Stellvertretung obliegt der stellvertretenden Staatsarchivarin oder dem stellvertretenden Staatsarchivar.
Die Aktenführung des Staatsarchivs wird mit einem Geschäftsverwaltungssystem (GEVER-System) sichergestellt.
Für die Erledigung seiner Kernaufgaben setzt das Staatsarchiv entsprechende Fachanwendungen ein.
Das Staatsarchiv ist das zentrale Archiv der kantonalen Verwaltung und fungiert als Fachstelle für Fragen der digitalen Archivierung und Aktenführung nach Archivierungsgesetz[7] und GEVER-Verordnung[8]. Es erbringt folgende Dienstleistungen:
Das Staatsarchiv ermöglicht den Zugang zu archivierten Unterlagen gemäss Archivierungsgesetz[9] unter Einhaltung des Informations- und Datenschutzgesetzes[10].
Das Staatsarchiv unterstützt die kantonale Verwaltung, Private und die Öffentlichkeit bei der Benutzung archivierter Unterlagen mittels folgender Dienstleistungen:
Die Staatsarchivarin oder der Staatsarchivar regelt die Benutzung der öffentlichen Räume des Staatsarchivs (Lesesaal, Fachbibliothek, Gruppenarbeitsräume, Konferenzraum, Foyer) in einer Benutzungsordnung.
Das Staatsarchiv ermöglicht mittels verschiedener archivpädagogischer Angebote die Vermittlung der archivierten Unterlagen für verschiedene Zielgruppen.
Das Staatsarchiv fördert die Erforschung der Geschichte des Kantons durch verschiedene Aktivitäten.
| Beschlussdatum | Inkraft seit | Element | Wirkung | Publiziert mit |
|---|---|---|---|---|
| 12.11.2024 | 25.11.2024 | Erlass | Erstfassung | GS 2024.051 |
| Element | Beschlussdatum | Inkraft seit | Wirkung | Publiziert mit |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 12.11.2024 | 25.11.2024 | Erstfassung | GS 2024.051 |