Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und Empfehlungen stützt sich der Oberrheinrat, sofern nötig, auf die Aktivitäten der bestehenden oder zu gründenden grenzüberschreitenden regionalen Arbeitsgemeinschaften. Der Oberrheinrat pflegt einen ständigen Informationsaustausch mit diesen Arbeitsgemeinschaften und arbeitet eng mit ihnen zusammen. Zu diesem Zweck können Vertreter der regionalen Arbeitsgemeinschaften zu den Sitzungen des Oberrheinrates oder seiner Kommissionen als sachverständige Auskunftspersonen eingeladen werden.
Die grenzüberschreitenden regionalen Arbeitsgemeinschaften umfassen folgende Teilgebiete:
- Arbeitsgemeinschaft PAMINA:
- Arbeitsgemeinschaft Strasbourg-Ortenau:
- Arbeitsgemeinschaft Süd-Dreiländereck:
Sollte durch eine Änderung des Zuschnitts dieser Teilgebiete ein viertes grenzüberschreitendes Teilgebiet gebildet werden, wird auch der hiernach zu gründenden, weiteren Arbeitsgemeinschaft die Möglichkeit der Zusammenarbeit eingeräumt.
Die grenzüberschreitenden regionalen Arbeitsgemeinschaften, die nach den Bedürfnissen und Interessen ihres Teilgebiets zusammengesetzt sind, befassen sich mit den Fragen, die in ihrem Teilgebiet auftreten, und können dem Oberrheinrat Berichte und Beschlussempfehlungen vorlegen.
Mitglieder des Oberrheinrates aus dem jeweiligen Teilgebiet können auch Mitglieder der entsprechenden Arbeitsgemeinschaft sein.
Die grenzüberschreitenden regionalen Arbeitsgemeinschaften können einen Gewählten als Vertreter in den Vorstand nach Maßgabe des Art.s 8 Abs. 1 Satz 3 entsenden.