Die Regierungen der Kantone richten eine ständige «Konferenz der Kantonsregierungen» ein.
Diese bezweckt, die Zusammenarbeit unter den Kantonen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu fördern und in kantonsrelevanten Angelegenheiten des Bundes die erforderliche Koordination und Information der Kantone sicherzustellen, insbesondere in Fragen
- der Erneuerung und Weiterentwicklung des Föderalismus;
- der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen;
- der Willensbildung und Entscheidungsvorbereitung im Bund;
- des Vollzugs von Bundesaufgaben durch die Kantone;
- der Aussen- und Integrationspolitik.