Sowohl ein Bachelor- als auch ein Masterstudium führen jeweils zu einer abgeschlossenen Ausbildung. Sieht ein Studiengang am Ende zwingend ein Praktikum vor, um den Abschluss zu erreichen, so ist dieses ein Praktikum während des Studiums.
Praktika, die nach einem bestandenen Bachlor- oder Masterstudium ohne Notwendigkeit gemacht werden, gelten als Praktikum nach einem Studium. Vertiefung der Ausbildung und Kennenlernen der Praxis stehen im Vordergrund.
Notwendige Praktika innerhalb eines Masterstudiums, stellen immer Praktika während des Studiums dar, auch dann, wenn vorgängig ein Bachelorstudium abgeschlossen wurde. Dies, weil das Praktikum für den Abschluss des Masterstudiums vorgeschrieben und somit Ausbildungsbestandteil ist.
Juristische Volontariate: Nach einem abgeschlossen juristischem Studium sind Praktika notwendig, wenn eine Advokatsprüfung angestrebt wird. Ausbildung und Kennenlernen der Praxis stehen im Vordergrund.