Für Probenerhebungen und Bestandesuntersuchungen, die auf Anordnung der Kantonstierärztin oder des Kantonstierarzts erfolgen, betragen die Vergütungen:
- Grundtaxe je Bestand
CHF 50.–;
- Blutprobe je Tier
CHF 15.–;
- Einzelmilchprobe je Tier
CHF 10.–;
- Tank- oder Kannenmilchprobe
CHF 5.–;
- Einzelkot-/Tupferproben
CHF 10.–;
- Probenahme von Nachgeburt bei Abort
CHF 25.–;
- Einsendung von Kadavern oder Kadaverteilen zur Untersuchung
CHF 33.–;
- Injektionen
CHF 5.–:
- Injektionen bei Impfkampagnen, Reihenimpfungen
CHF 4.–;
- Ausstellung von Zeugnissen/Begleitdokumenten bei seuchenpolizeilichen Massnahmen
CHF 35.–;
- eingeforderte Impfrapporte je geimpftes Tier
CHF 1.–.
Bei der Untersuchung auf Tuberkulose betragen die Vergütungen:
- Grundtaxe je Bestand (2 Besuche, inklusive Ausfertigung und Zustellung der Untersuchungsberichte)
CHF 100.–;
- Tuberkulinisierung, falls notwendig mit Doppelprobe, einschliesslich Kontrolle und klinische Untersuchung, je Tier
CHF 15.–.
… *
In diesen Ansätzen sind Verpackung und Einsendung der Proben, Ausfertigung der Begleitberichte zu den eingesandten Proben sowie die Kennzeichnung von Tieren mit Ohrmarken inbegriffen. Die Mehrwertsteuer ist in den Ansätzen nicht berücksichtigt. *
Versandporti der Proben bzw. der Kadaver können separat in Rechnung gestellt werden. Sie werden nur aufgrund von Rechnungsbelegen vergütet. *
Wird der übliche Zeitaufwand für die Probeentnahmen in Freilaufstallungen erheblich überschritten, kann die Vergütung auf Antrag nach Zeitaufwand mit CHF 200.– pro Stunde erfolgen. *
Für andere, nicht namentlich erwähnte seuchenpolizeiliche Verrichtungen, wie z. B. Mithilfe bei der Tilgung von Seuchenherden, beträgt die Vergütung CHF 200.– pro Stunde. *
In sämtlichen Ansätzen ist die Wegvergütung zwischen mehreren Einsatzorten inbegriffen. *
Auslagen für Impfstoff bei angeordneter Schutzimpfung oder Aufwendungen für Medikamente müssen separat ausgewiesen werden. *