Die Ombudsperson ist der Bevölkerung im Verkehr mit der Verwaltung und der Justiz behilflich. Sie wirkt in erster Linie auf ein gütliches Einvernehmen hin. *
Die Ombudsperson erfüllt diese Aufgabe, indem sie: *
- über die Rechtmässigkeit und Zweckmässigkeit der Verwaltungshandlungen in Kanton und Gemeinden sowie der Justizverfahren wacht und dabei
- die Verwaltung und die Justiz zu bürgerfreundlichem Verhalten anregt und sie vor ungerechtfertigten Vorwürfen schützt.
Die Ombudsperson nimmt Meldungen von Mitarbeitenden über Missstände entgegen (§ 38a Personalgesetz[3]). *