Der Regierungsrat legt fest:
- welche Zustellplattformen zum elektronischen Austausch von Daten und Dokumenten im Rahmen von Behördengängen ausserhalb der Online-Service-Plattform vom Kanton anerkannt werden; diese werden in einem Anhang zu dieser Verordnung aufgeführt;
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- welche elektronischen Identitäten vom Kanton anerkannt werden; diese werden in einem Anhang zu dieser Verordnung aufgeführt.
Der Regierungsrat genehmigt den Abschluss von Vereinbarungen mit Einwohnergemeinden oder anderen Trägern öffentlicher Aufgaben zur Nutzung der Online-Service-Plattform. *