Das Kantonsgericht besteht aus folgenden 4 Abteilungen: *
- Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht;
- Abteilung Zivilrecht;
- Abteilung Sozialversicherungsrecht;
- Abteilung Strafrecht.
Die Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht gliedert sich in die Fünferkammer und das Präsidium.
Die Abteilung Zivilrecht gliedert sich jeweils in die Dreierkammer und das Präsidium. *
Die Abteilung Strafrecht gliedert sich jeweils in die Fünferkammer, die Dreierkammer und die Präsidien. *
Die Abteilung Sozialversicherungsrecht gliedert sich in die Dreierkammer und das Präsidium.
Die Fünferkammern tagen mit dem Präsidium und 4 Richterinnen oder Richtern, die Dreierkammern mit dem Präsidium und 2 Richterinnen oder Richtern.
Die Abteilungspräsidien sind, soweit erforderlich, zur Aushilfe in anderen Abteilungen verpflichtet. *