Wichtige Einsprache-, Beschwerde- und Revisionsentscheide der Verwaltungsbehörden des Kantons Basel-Landschaft werden auf der Homepage des Kantons veröffentlicht.
Es werden nur rechtskräftige Entscheide veröffentlicht.
175.12
Der Regierungsrat, gestützt auf § 74 Absatz 2 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984[1], beschliesst:
Wichtige Einsprache-, Beschwerde- und Revisionsentscheide der Verwaltungsbehörden des Kantons Basel-Landschaft werden auf der Homepage des Kantons veröffentlicht.
Es werden nur rechtskräftige Entscheide veröffentlicht.
Als wichtig gelten Entscheide, die
Die Entscheide werden anonymisiert und in vollem Wortlaut, auszugsweise oder in zusammenfassender Form veröffentlicht.
Den Entscheiden werden kurze Leitsätze vorangestellt.
Die Entscheide werden mit der entscheidenden Behörde, dem Datum und gegebenenfalls mit der Nummer des Verfahrens und des Entscheides gekennzeichnet.
Bei Entscheiden, die an das Kantonsgericht oder an eine Rechtsmittelinstanz des Bundes weitergezogen worden sind, sind zudem anzugeben:
Wird ein Rechtsmittelentscheid erst später publiziert, ist die allgemein zugängliche Fundstelle nachträglich zu veröffentlichen.
Die Direktionen und die Landeskanzlei bezeichnen je eine Fachperson.
Die Fachpersonen
Die Landeskanzlei
Die Fachpersonen übermitteln der Landeskanzlei bis Ende Januar 2008 diejenigen Entscheide aus dem Jahr 2007, die veröffentlicht werden sollen.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
| Beschlussdatum | Inkraft seit | Element | Wirkung | Publiziert mit |
|---|---|---|---|---|
| 27.11.2007 | 01.01.2008 | Erlass | Erstfassung | GS 36.0398 |
| Element | Beschlussdatum | Inkraft seit | Wirkung | Publiziert mit |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 27.11.2007 | 01.01.2008 | Erstfassung | GS 36.0398 |