Die Geschäftsleitung der Gerichte wählt für eine Amtsdauer von 4 Jahren die Mitglieder der Anwaltsaufsichtskommission. Der Basellandschaftliche Anwaltsverband schlägt die Mitglieder der Anwaltschaft vor, deren Mitgliedschaft zum Basellandschaftlichen Anwaltsverband nicht erforderlich ist. *
Der Basellandschaftliche Anwaltsverband schlägt die Mitglieder der Anwaltschaft vor; deren Mitgliedschaft beim Basellandschaftlichen Anwaltsverband ist nicht erforderlich. *
Anwältinnen und Anwälte sind nicht wählbar, wenn in den letzten 5 Jahren vor einer allfälligen Wahl eine Disziplinarmassnahme über sie angeordnet worden ist. Wird ein Mitglied während der Amtszeit disziplinarisch bestraft, so scheidet es aus.
Die Anwaltsaufsichtskommission wählt aus ihrer Mitte das Präsidium und einen Ausschuss, dem 2 Richterinnen oder Richter und 1 Anwältin oder 1 Anwalt angehören.
Im übrigen konstituiert sich die Anwaltsaufsichtskommission selbst.