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180.12

Regierungsratsbeschluss betreffend die Wappen der basellandschaftlichen Gemeinden

Vom 06.11.1952 (Stand 06.11.1952)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, nachdem die von den Gemeinden angenommenen Wappen auf ihre historische Richtigkeit sowie in künstlerischer Hinsicht untersucht worden sind, beschliesst:

Art. 1

Die Wappen der 74 basellandschaftlichen Gemeinden und der Bürgergemeinde Basel-Olsberg werden in der heute vorliegenden und von den Gemeinden genehmigten Gestalt als rechtmässige Hoheitszeichen der Gemeinden bestätigt. Sie geniessen damit staatlichen Schutz und dürfen ohne Beschluss der hiefür in den Gemeinden zuständigen Instanz und ohne Genehmigung des Regierungsrates nicht mehr abgeändert werden.

Egress

GS 20.523

Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum

Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
06.11.1952 06.11.1952 Erlass Erstfassung GS 20.523

Änderungstabelle - Nach Paragraf

Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 06.11.1952 06.11.1952 Erstfassung GS 20.523