Die Wappen der 74 basellandschaftlichen Gemeinden und der Bürgergemeinde Basel-Olsberg werden in der heute vorliegenden und von den Gemeinden genehmigten Gestalt als rechtmässige Hoheitszeichen der Gemeinden bestätigt. Sie geniessen damit staatlichen Schutz und dürfen ohne Beschluss der hiefür in den Gemeinden zuständigen Instanz und ohne Genehmigung des Regierungsrates nicht mehr abgeändert werden.
180.12
Regierungsratsbeschluss betreffend die Wappen der basellandschaftlichen Gemeinden
Vom 06.11.1952 (Stand 06.11.1952)
Präambel
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, nachdem die von den Gemeinden angenommenen Wappen auf ihre historische Richtigkeit sowie in künstlerischer Hinsicht untersucht worden sind, beschliesst:
Art. 1
Egress
GS 20.523
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
| Beschlussdatum | Inkraft seit | Element | Wirkung | Publiziert mit |
|---|---|---|---|---|
| 06.11.1952 | 06.11.1952 | Erlass | Erstfassung | GS 20.523 |
Änderungstabelle - Nach Paragraf
| Element | Beschlussdatum | Inkraft seit | Wirkung | Publiziert mit |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 06.11.1952 | 06.11.1952 | Erstfassung | GS 20.523 |